Verband
Vielen
Nichtmitgliedern der Kwon, Jae-Hwa Taekwon-Do Federation ist das blaue
Abzeichen mit den beiden stilisiertdargestellten Taekwon-Do Kämpfern
ein Begriff. Einige finden die dynamische Darstellung der beiden
Kämpfer als das geeignete Emblem, um Taekwon-Do zu symbolisieren,
andere verbinden das Abzeichen generell mit traditionellem Taekwon-Do
und verwenden es auch in leicht abgewandelter Form als Schulabzeichen.
Da es sich aber bei dem Abzeichen um ein beim deutschen Patentamt
eingetragenes Warenzeichen (Aktenzeichen K 56741/41 WZ) handelt, das
einer genehmigungspflichtigen Nutzung unterliegt, bedarf es dazu
einiger Erklärungen:
Das stilisierte Abzeichen ist aus einem Originalfoto entstanden, das von Großmeister Kwon und Meister Lee 1971 anläßlich einer Schauvorführung in der Schule von Großmeister Kwon in Frankfurt - Gellenhausen aufgenommen wurde. Das Foto zeigt Großmeister Kwon mit einem perfekten Pandaetollyochagi (Fersendrehschlag) während sein Partner Meister Lee in eine tiefe Verteidigungsstellung ausweicht. Als Kwon, Jae-Hwa 1972 beschloß, seinen eigenen Verband zu gründen und traditionelles Taekwon-Do im alten Stil weiterzuverbreiten, wählte er dieses Foto aus und entwickelte daraus sein persönliches Verbandsabzeichen, das sich seit dieser Zeit weltweit zu einem Symbol für Taekwon-Do entwickelt hat.
Das stilisierte Abzeichen ist aus einem Originalfoto entstanden, das von Großmeister Kwon und Meister Lee 1971 anläßlich einer Schauvorführung in der Schule von Großmeister Kwon in Frankfurt - Gellenhausen aufgenommen wurde. Das Foto zeigt Großmeister Kwon mit einem perfekten Pandaetollyochagi (Fersendrehschlag) während sein Partner Meister Lee in eine tiefe Verteidigungsstellung ausweicht. Als Kwon, Jae-Hwa 1972 beschloß, seinen eigenen Verband zu gründen und traditionelles Taekwon-Do im alten Stil weiterzuverbreiten, wählte er dieses Foto aus und entwickelte daraus sein persönliches Verbandsabzeichen, das sich seit dieser Zeit weltweit zu einem Symbol für Taekwon-Do entwickelt hat.
Verband 2
Heute
ist die Nutzung des Abzeichens ausschließlich den Schulen vorbehalten,
die der Kwon, Jae-Hwa Taekwon-Do Federation angeschlossen sind. Die
Vergabe der Nutzungsrechte, die durch die patent-rechtliche Eintragung
als Warenzeichen gesetzlich geschützt ist, wird von Großmeister Kwon
jährlich neu geregelt und ist davon abhängig, ob der jeweilige
Schulleiter regelmäßig an den Lehrgängen und sonstigen von Kwon,
Jae-Hwa durchgeführten Veranstaltungen teilnimmt.

Schulen und Verbände, die das Abzeichen ohne ausdrückliche Genehmigung von Großmeister Kwon verwenden, handeln damit rechtswidrig und sind angehalten, die Nutzung baldmöglichst zu unterlassen. Es sollte wohl selbstverständlich sein, dass eine Schule oder ein Verband, der in der Lage ist, eigene Wege im Taekwon-Do zu beschreiten auch sein eigenes Schul- oder Verbandsabzeichen kreieren kann.

Schulen und Verbände, die das Abzeichen ohne ausdrückliche Genehmigung von Großmeister Kwon verwenden, handeln damit rechtswidrig und sind angehalten, die Nutzung baldmöglichst zu unterlassen. Es sollte wohl selbstverständlich sein, dass eine Schule oder ein Verband, der in der Lage ist, eigene Wege im Taekwon-Do zu beschreiten auch sein eigenes Schul- oder Verbandsabzeichen kreieren kann.